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E-Tretroller: Regeln beachten

Schon bei der Anschaffung gibt es einiges zu beachten

E-Mobilität ist in aller Munde: Nach dem Siegeszug der Pedelecs erobern seit Mitte 2019 die E-Roller die Innenstädte Nordrhein-Westfalens. Doch im Gegensatz zu den Pedelecs, für die die gleichen Regel wie für Fahrräder gelten, gibt es für E-Tretroller keine „Vorbilder“.

Folgende Punkte sollen Fahrerinnen und Fahrern von E-Tretrollern einen Überblick über eine verkehrssichere Handhabe geben:

  • E-Roller dürfen ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. Ein Führerschein ist nicht nötig.
  • E-Roller dürfen nur auf Radwegen, Radstreifen oder Schutzstreifen gefahren werden. Falls kein Radweg vorhanden ist, muss man die Straße benutzen. Nicht erlaubt ist es auf Gehwegen zu fahren. Auch der Einsatz auf Autobahnen ist verboten!
  • Ein E-Tretroller darf nur von einer Person gefahren werden.
  • Es besteht Versicherungspflicht. Der Halter/die Halterin muss eine Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung für den E-Roller abschließen und am Fahrzeug ein Kennzeichen anbringen.
  • Zwar gibt es keine Helmpflicht für E-Roller. Da die Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h unterwegs sind, empfiehlt es sich, einen Radhelm zu tragen. Auch sollte man bei Dämmerung und Dunkelheit zur eigenen Sicherheit eine Warnweste oder reflektierende Kleidung tragen.
  • Besonders vorsichtig sollten sich E-Roller-Fahrende an Kreuzungen, Ein- und Ausfahrten sowie an Bushaltestellen verhalten. Viele Verkehrsteilnehmende sind noch nicht auf E-Scooter eingestellt.
  • E-Roller-Fahrende sollten sich zu Fuß Gehenden besonders vorsichtig nähern. Da ihre Fahrzeuge fast geräuschlos unterwegs sind, werden sie von anderen Verkehrsteilnehmenden erst spät oder gar nicht wahrgenommen.
  • Fahren Sie nicht alkoholisiert E-Tretroller. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrende.
  • Wie beim Auto- und Fahrradfahren ist die Nutzung von Smartphones während der Fahrt verboten.
  • Falls sie sich einen E-Roller anschaffen wollen, achten sie darauf, dass das Modell über eine allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes (ABE) verfügt. Nicht alle Modelle, die im (Versand-)Handel angeboten werden, verfügen über eine ABE und dürfen in Deutschland gefahren werden.
  • Ein E-Roller muss mit zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen, Vorder- und Rücklicht (auch abnehmbar), seitlichen Reflektoren sowie einer Klingel ausgestattet sein.
  • Die Mitnahme von E-Rollern in Bussen und Bahnen ist in der Regel dann erlaubt, wenn diese eingeklappt werden können. Bitte erkundigen sie sich vor Fahrtantritt bei ihrem ÖPNV-Unternehmen.

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